Stand: 26. September 2025
Alle Rechte zum Rollenspiel „Das schwarze Auge“ liegen bei:
Ulisses Medien & Spiel Distribution GmbH
Industriestraße 11
65529 Waldems / Steinfischbach
Vielen Dank für die Möglichkeit diese Welt zu bespielen!
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Teilnahmbedingungen
1) Die Allgemeinen Geschäfts-, bzw. Teilnahmebedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung möglichen Belange.
2) Vertragspartner sind der Teilnehmer und der Veranstalter.
3) Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldung des Teilnehmers.
4) Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzen diese
daher voraus.
5) Das Mindestalter des Teilnehmers beträgt 18 Jahre. Für minderjährige Teilnehmer gibt es eine Sonderregelung: Die gesetzlichen Vertreter der minderjährigen Person müssen zusätzlich mit der Teilnahme an der Veranstaltung einverstanden sein. Dies muss von den Sorgeberechtigten schriftlich beim Veranstalter erklärt und ebenso schriftlich von diesem bestätigt werden. Bei Kindern und Jungendlichen unter 16 Jahren muss mindestens ein Elternteil anwesend sein. Die Aufsichtspflicht ligt grundsätlich bei den Eltern. Kinder müssen angemeldet werden. Kinder unter 6 Jahren zahlen keinen Anmeldebeitrag.
6) Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen; Geländewanderungen; Kämpfe mit Polsterwaffen; Alkoholkonsum; offenes Feuer; Historische Kulisse mit Baumängeln; Darstellungen von Horror, Ekel, Krieg, Kampf, körperlicher und seelischer Grausamkeit).
7) Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Zulassungsprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Allerdings ist er während der Dauer des Spiels weiterhin für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich.
8) Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstung sowie übermäßiger Alkoholkonsum.
9) Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
10) Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Personen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass dem Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebetrages (auch nicht anteilig) zukommt.
11) Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
12) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
13) Alle Rechte – insbesondere die der gewerblichen Vermarktung – an Ton- und Filmaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
14) Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit einer (auch öffentlichen) Verwertung und Verwendung von Bild- und Tonmaterial einverstanden, das ihn (auch in Teilen) abbildet oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt und insbesondere auch für eine gewerbliche Vermarktung. Der Teilnehmer kann dieser Regelung widersprechen, indem er/sie dem Fotografen darüber informiert.
15) Aufnahmen solcher Art seitens der Teilnehmer ausschließlich für private Zwecke zulässig. Zudem sollen die Aufnahmen so gemacht werden, dass es das Spiel der anderen Teilnehmer nicht stört.
16) Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie an dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten, mit Ausnahme der zum Rollenspiel des Schwarzen Auges gehörenden.
17) Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
18) Der Teilnehmer darf jede Art von alkoholischen Getränken zu der Veranstaltung grundsätzlich nicht mitbringen. Es sei denn, der Veranstalter gibt hierfür ausdrücklich schriftlich die Erlaubnis.
19) Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebetrages von der Veranstaltung auszuschließen.
20) Eine vollständige Rückerstattung des Teilnahmebetrages bei Nichtteilnahme oder Nichtzahlung ist aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nur bis drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin möglich. Wer sein bereits bezahltes Ticket ab drei Wochen vor
Veranstaltungsbeginn stornieren muss, erhält 2/3 des Teilnahmebetrages zurück, 1/3 wird als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Bei Absagen ab 10 Tage vor der Veranstaltung oder einem „No Show“ gibt es keine Rückerstattung.
21) Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
22) Die Zahlung des Teilnahmebetrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Der Teilnehmer verpflichtet sich, seinen Teilnahmebetrag rechtzeitig und im Voraus zu entrichten. Zahlungen auf der Veranstaltung selbst sind nur in Ausnahmesituationen und nur nach Absprache möglich.
23) Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebetrages im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
24) Bei Anmeldung im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
25) Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
26) Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der AGBs/Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der
ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
27) Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- sowie Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland.